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Auf Vertrauen lässt sich Bauen
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Fürstinnenstraße 40
45883 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 9442266

eMail: info@sachverstaendigenbuero-gend.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.:08.00 - 18.00 Uhr
Fr.:09.00 - 16.00 Uhr
Sa.:10.00 - 15.00 Uhr

Bauabnahme

Sachverständiger für die Bauabnahme

Der Bau wurde fertiggestellt, alles sieht ordnungsgemäß aus und der Bauherr ist mehr als zufrieden. Er zahlt die letzte Rechnung, erkennt wenig später jedoch, dass an ein paar Stellen noch nachgebessert werden könnte. Anstatt die Ausbesserungen jedoch anstandslos durchzuführen, weigert sich die Baufirma. Der Fall geht vor Gericht, zusätzliche Kosten entstehen und der Hausbesitzer muss unnötigen Stress über sich ergehen lassen. Was ist schiefgelaufen? Generell lässt sich sagen, dass man für die Bauabnahme einen Gutachter einschalten sollte – und zwar immer und zu mehreren Terminen. Eine Bauabnahme gibt den Zeitpunkt an, zu welchem der Bauherr akzeptiert, dass sein Haus fertiggestellt wurde. Das Recht zur Nachbesserung wird damit aufgegeben, womit weitere Arbeiten nur noch vor Gericht eingeklagt werden können.

Dabei kann die Abnahme oft weniger offiziell ausfallen, als der Bauherr glaubt: Auch das Zahlen der letzten Rechnung oder das Aushändigen des letzten Trinkgeldes wird als Abnahme verstanden. Weniger kulante Baufirmen spekulieren sogar auf das Unwissen des Hausbesitzers und nutzen diese Rechtsklausel, um sich schnell aus der Affäre zu ziehen. Ein bei der Bauabnahme hinzugezogener Gutachter schützt den Geschädigten vor derartigen Methoden und weist ihn obendrein schnell und effizient auf alle noch zu verrichtenden Arbeiten hin. Der Baugutachter wird ein Abnahmeprotokoll anfertigen, in welchem alle zu beseitigenden Mängel und Schäden festgehalten werden. War der Bauherr so umsichtig eine Vertragsstrafe anzusetzen, sollte diese ein weiteres Mal aufgeführt werden, da der Anspruch darauf sonst verloren geht.

Die Bauabnahme durch die Zahlung der letzten Rechnung zu akzeptieren, wird im Fachjargon als konkludentes Verhalten bezeichnet: Der Bauherr gibt durch die Zahlung schlüssig zu verstehen, dass er den Bau so akzeptiert wie er ist. Bei einer Bauabnahme einen Gutachter hinzuzuziehen lohnt sich immer, denn ein Laie kann weder alle Mängel entdecken, noch auf alle juristischen Schlupflöcher achten. Die sogenannte besondere Sachkunde des Baugutachters befähigt ihn, auch in unübersichtlichen Situationen den Überblick zu behalten.

  • Aufnahme von Schäden
  • Beurteilung der Ursachen und Folgen
  • Vorschlag von Maßnahmen
  • Prüfung der umliegenden Bereiche wie z.B.Wohnzimmerwände oder Übergang zwischen Außenwand und Balkonkonstruktion

Wenden Sie sich also direkt an uns und wir erstellen Ihnen ein Gutachten für diese Schäden.