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Auf Vertrauen lässt sich Bauen
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Fürstinnenstraße 40
45883 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 9442266

eMail: info@sachverstaendigenbuero-gend.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.:08.00 - 18.00 Uhr
Fr.:09.00 - 16.00 Uhr
Sa.:10.00 - 15.00 Uhr

Schäden an Fassaden

Sachverständiger für Schäden an Fassaden

Warum bei Fassadenschäden immer ein Baugutachter eingeschaltet werden sollte

Die Fassade ist die schützende Haut des Hauses: Sie hält Frost und Hitze ab, bewahrt das Objekt vor Feuchtigkeitsschäden und sieht dabei obendrein noch gut aus. Was aber, wenn die Fassade mit großflächigen Beschädigungen zu kämpfen hat? Fassadenschäden schränken die Schutzfunktion der Außenhaut stark ein und lassen das gesamte Gebäude ungepflegt wirken.

Ein Baugutachter schafft in diesem Fall schnell Abhilfe, indem er die Schadensart identifiziert und dem Hausbesitzer die entsprechenden Reparaturmaßnahmen ans Herz legt. Es gibt viele Arten von Fassadenschäden, unter denen kleinere Risse und Fissuren am weitesten verbreitet sind. An sich noch kein Grund zur Panik, entstammen die feinen Risse zumeist einer erhöhten Feuchtigkeit, welche zu einer Vorwölbung der Außenhaut führt. Wer zu diesem Zeitpunkt schnell ausbessert, kann in der Regel weitere Fassadenschäden vermeiden. Bleiben die Fissuren unentdeckt, führt die eindringende Feuchtigkeit spätestens im nächsten Winter zu großflächigen Abplatzungen, da sich das eindringende Wasser unter Kälteeinfluss ausdehnt und die oberste Putzschicht absprengt. Spätestens jetzt sollte ein Fachmann hinzugezogen werden. Ein Sachverständiger kann dem Geschädigten, nach einer ausgiebigen Prüfung, zuverlässig mitteilen, ob z. B. eine Mauerwerksdurchfeuchtung vorliegt. Dringt Wasser in die Bausubstanz ein, kann es zur Schimmelbildung und der Entstehung größerer Risse kommen.

Eine professionelle Baubegutachtung dauert im Schnitt drei bis vier Stunden und kostet nicht die Welt. Der Geschädigte ist mit dem Einholen einer Expertenmeinung immer gut beraten. Selbst handwerklich sehr begabte Hausbesitzer profitieren stark von der besonderen Sachkunde eines Baugutachters – wenn auch nur ein kleiner Teil der Fassadenschäden unbemerkt bleibt, hat der Geschädigte im nächsten Sommer genau das gleiche Problem.

Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf.